Wie kann ich über meinen Tod hinaus wirken, wie kann mein Lebenswerk dauerhaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden? Diese Frage stellen sich besonders Menschen, die keine Erben haben und deren Vermögen ohne Testament an den Staat fallen würde.

 

Große, gemeinnützige Organisationen mit hohem Verwaltungsaufwand und intransparenter Struktur bieten oft nicht die Gewähr, dass das Erbe nach den Intentionen der Erblasser zielgerichtet eingesetzt wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein lokaler Verwendungszweck definiert worden ist.

Ein Testament oder ein Vermächtnis zu Gunsten der Bürgerstiftung bietet die Sicherheit, dass das vererbte Vermögen als Stiftungskapital quasi für alle Zeiten gemeinnützig in der Stadt Filderstadt eingesetzt wird. Vorstand und Stiftungsrat garantieren, dass innovative Projekte und engagierte Menschen in ihrem bürgerschaftlichen Engagement in unserer Stadt gefördert werden. Die "schlanke" Struktur der Stiftung und ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement stellen sicher, dass die Erträge des Kapitals ihrem eigentlichen Zweck nahezu ungeschmälert zugute kommen können.

Als Erblasser können Sie selbst definieren, welchen Zwecken die Erträge ihres hinterlassenen Vermögens ganz oder teilweise zugeführt werden. Voraussetzung ist lediglich, dass mit den Erträgen der Stiftungszweck der Bürgerstiftung Filderstadt verfolgt wird.

Ein Testament oder Vermächtnis zugunsten des Kapitalaufbaus der Bürgerstiftung ist also bürgerschaftliches Engagement mit Langzeitwirkung, eine Form von Bürgersinn, die weit über den Tod hinaus Früchte trägt.

 

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