2001
Grundsätzliche Zustimmung des Gemeinderats zur Gründung einer Bürgerstiftung, getragen durch die Stadt Filderstadt.
2002
Beschluss des Ausschusses für Verwaltung und Bürgerbeteiligung zur Bildung eines Initiativkreises Gründung einer Bürgerstiftung Filderstadt. Zusage eines Gründungskapitals von € 50.000 der Stadt Filderstadt.
2003
Konstituierende Sitzung des Initiativkreises am 27.3.2003.
Sitzungen der Arbeitsgruppen „Recht“ und „Kapital“.
Zustimmung des Gemeinderats zum Stiftungsgeschäft und der ausgearbeiteten Satzung mit dem Ziel einer eigenständigen Bürgerstiftung ohne dominierende Lenkung durch städtische Organe.
2004
Gründungsversammlung und Abschluss des Stiftungsgeschäfts am 8. Juli 2004. Der erste Stiftungsvorstand und Stiftungsrat wird gewählt.
Anerkennung der Rechtsfähigkeit durch das Regierungspräsidium Stuttgart und Verleihung der Stiftungsurkunde durch Regierungspräsident Dr. Udo Andriof am 30.11.2004.
2005
Aufnahme des operativen Stiftungsbetriebs.